Der Pauschalvertrag zur Musiknutzung im Sportverein wurde verlängert. Dieser regelt, dass ein Teil der Musiknutzungen etwa bei Wettbewerben, Trainings und bestimmten Veranstaltungen sowohl von der Anmeldung als auch von der Vergütungspflicht freigestellt sind und für die verbleibenden Veranstaltungen Vorzugssätze gelten.
Bereits seit vielen Jahren besteht zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) der Pauschalvertrag zur Musiknutzung in Sportvereinen. Er gilt nun in der aktuellen Form bis 2029 und stellt sicher, dass sowohl Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden als auch, dass Sportvereine unkompliziert und rechtssicher Musik im Vereinsalltag abspielen können.
Weitere Informationen zum Pauschalvertrag und zu den Vorzugssätzen gibt es hier.