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Höherer Mindestlohn ab 1. Januar 2026

14.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 können sich wieder viele Arbeitnehmer*innen über mehr Lohn beziehungsweise mehr Netto vom Brutto freuen. Das gilt auch für alle Beschäftigten der Sportvereine. Denn der gesetzliche Mindestlohn beträgt nun 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Die Minijob-Grenze steigt dementsprechend von bisher 556 Euro auf 603 Euro im Monat. Und im Midijob gibt es beim Verdienst eine untere Grenze von 603,01 Euro, die obere Grenze von 2.000 Euro im Monat bleibt bestehen.

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