Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
25.08.2026
Immer mehr Sportvereine setzen auf Künstliche Intelligenz (KI), um damit Inhalte für ihre Webseite, ihren Newsletter oder ihre Social-Media- Präsenzen zu generieren.
Seit Anfang August müssen Inhalte wie Bilder, Videos oder Audios, die maßgeblich mit KI erstellt wurden, klar und verständlich gekennzeichnet werden. KI-Inhalte können beispielsweise durch einen Hinweis in der Bildunterschrift, einen Hashtag oder einen Vermerk wie „Mit KI erstellt“ gekennzeichnet werden.
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