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Ausrüstersponsoring

Sportartikelhersteller und Sportgeschäfte als Ausrüster des Sportvereins

Wenn Sponsoren einem Sportverein, einer Mannschaft, Einzelsportler*innen oder dem  Personal/den Teilnehmer*innen einer Sportveranstaltung Sportbekleidungbereitstellt (Trikots, Trainingsjacken, Sportschuhen, T-Shirts etc.) und dafür vom Gesponserten (z.B. Sportverein) Gegenleistungen erhält, spricht man von Ausrüstersponsoring. Als Ausrüster kommt das vor Ort ansässige Sportgeschäft in Frage. Auch Sportartikelhersteller sind als Ausrüster denkbar.

Praxisbeispiele:

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Autor:
Dirk Schröter

zuletzt aktualisiert:
Januar 2026

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