Medienrecht
Innerhalb der Medienarbeit muss der Verein Folgendes beachten:
| Im Grundgesetz: Art. 5, Abs. 1: Presse- und Meinungsfreiheit Art. 5, Abs. 2: Schranken, insb. Jugendschutz und Persönlichkeitsrechte |
| Zum Thema: wahre Aussage - Meinung - Vermutung Privatsphäre ist geschützt Meinungen deutlich kennzeichnen |
| Anzeigen Klar kennzeichnen! |
| Zitate und Interviews Wahrheitsgemäß wiedergeben! Einverständnis einholen |
| Bei Fotos/Bildern : Recht am eigenen Bild Einverständniserklärung bei Fotos Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte |
Details
Autor:
Isabell Weyand, Dirk Schröter
zuletzt aktualisiert:
Juni 2025
Kontakt
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