Virtuelle Mitgliederversammlung
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Wichtige Veränderungen für Vereine: Seit dem 21. März 2023 dürfen sie, auch ohne vorher die Satzung zu ändern, Mitgliederversammlungen rein digital oder in hybrider Form durchführen. Dies war bis Sommer 2022 im Rahmen einer Corona-Sonderregelung möglich und wird durch eine Änderung des Vereinsrechts (§ 32 BGB) nun dauerhaft ermöglicht. Mitgliederversammlungen in Präsenz durchzuführen ist selbstverständlich weiterhin möglich. Was ihr dabei beachten solltet und an welchen Punkten die neue Regelung nicht eindeutig ist, erfahrt ihr in unserem Rechtstipp.
Kontakt
Beim VereinsServiceBüro (VSB) erhalten Sportvereine, Sportkreise und Verbände kompetent und zeitnah Auskunft zu Fragen rund um die tägliche Vereinsarbeit.
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Hilfreiche Materialien
Kennen Sie schon "digitale Nachbarschaft"?
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