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Virtuelle Mitgliederversammlung

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Wichtige Veränderungen für Vereine: Seit dem 21. März 2023 dürfen sie, auch ohne vorher die Satzung zu ändern, Mitgliederversammlungen rein digital oder in hybrider Form durchführen. Dies war bis Sommer 2022 im Rahmen einer Corona-Sonderregelung möglich und wird durch eine Änderung des Vereinsrechts (§ 32 BGB) nun dauerhaft ermöglicht. Mitgliederversammlungen in Präsenz durchzuführen ist selbstverständlich weiterhin möglich. Was ihr dabei beachten solltet und an welchen Punkten die neue Regelung nicht eindeutig ist, erfahrt ihr in unserem Rechtstipp.

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Quelle: Virtuelle Mitgliederversammlung – was jetzt gilt!  - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)

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