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Finanzierung

Kooperation Schule und Verein

Die Zuschusskriterien für Kooperationen Schule und Verein sind in der jährlichen Ausschreibung festgelegt. Zuschussanträge können immer im Zeitraum vom 15. März bis 1. Mai eines Jahres für das folgende Schuljahr über das Internetportal www.meinwlsb.de eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die aktuelle Ausschreibung finden Sie hier.

Verlässliche Kooperation

Die Verlässliche Kooperation BW ist ein Finanzierungsmodell für die Mitwirkung außerschulischer Bildungspartner in Ganztagsschulen, das zusammen mit dem Städtetag Baden-Württemberg erarbeitet worden ist. Zur Gruppe der außerschulischen Bildungspartner gehören zahlreiche Verbände aus Sport, Musik, Kultur und Kirchen. 

Nähere Informationen finden sich auf der Website: www.verlässliche-kooperation-bw.de

Monetarisierung §4a Schulen

Ganztagsgrundschulen nach §4a Schulgesetz erhalten zusätzliche Lehrerwochenstunden (LWS) und können davon bis zu 70 Prozent monetarisieren. Die Schule verzichtet dann auf Lehrkräfte, um das Geld stattdessen für pädagogisches Personal oder Kooperationspartner wie Sportvereine einzusetzen. Das schafft mehr Flexibilität und ermöglicht den bedarfsgerechten Einsatz von Fachexpertise.

Fragen und Antworten

Welche Mittel gibt es?

Es gibt:

  1.  monetarisierte Lehrerwochenstunden (eine monetarisierte Lehrerwochenstunde entspricht 2142 Euro), die ausschließlich für Angebote des Ganztagsbetriebs außerhalb der Mittagspause zu verwenden sind,
  2. Mittagspausenbudget für Aufsicht bzw. Angebote in der Mittagspause außerhalb des Speiseraums.

Wie bekommt die Schule das Geld für die monetarisierten Lehrerwochenstunden?

Für die Schule wird beim Schulträger ein Schulbudget für den Ganztagsbetrieb eingerichtet. Die Kontierungsdaten teilt der Schulträger dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt mit. Die Schule bewirtschaftet das Budget selbstständig.

Wer organisiert die Auszahlung der monetarisierten Stunden auf das Konto beim Schulträger?

Das Land hat eine Rahmenvereinbarung mit der Jugendstiftung geschlossen.
Die Aufgaben der Jugendstiftung im Rahmen des Ganztagsbetriebs sind:

  • Die Jugendstiftung erhält für die Schulbudgets durch das Kultusministerium Mittel und leitet diese an die jeweiligen Ganztagschulen weiter.
  • Die Jugendstiftung erhält und prüft die Verwendungsnachweise der Schulen über die monetarisierten Mittel und das Mittagspausenbudget.
  • Mit dem Kultusministerium werden die Grundlagen einer Begleitevaluation erstellt, die darüber Auskunft gibt, für welche Zwecke und Inhalte die budgetierten Mittel der Schulen verwendet werden.
  • Die Jugendstiftung berät und begleitet die Schulen bei der Konzipierung und Umsetzung des Budgets.
  • Die Jugendstiftung berät Schulen, die eine Monetarisierung von Lehrerdeputaten im Rahmen der Ganztagesschule erwägen, über mögliche Kooperationspartner.

Wann bekommt die Schule das Geld?

Das jeweilige Jahresbudget wird auf ein beim Schulträger geführtes Konto in fünf Raten zum 1. Oktober, 1. Dezember, 1. Februar, 1. April sowie zum 1. Juni überwiesen.

Wofür kann das Geld verwendet werden?

Mit dem Geld aus monetarisierten Lehrerwochenstunden müssen außerschulische Angebote für Ganztagsschüler*innen finanziert werden. Schulische Sachmittel können darüber nicht finanziert werden. Die Mittel für die Mittagspause sind für die dortige Betreuung zu verwenden.

Abrechenbar sind u. a. Sportstättenkosten (z. B. Hallen- oder Platzmiete) sowie Anschaffungen für Verbrauchsmaterial und Sportgeräte – sofern dies vertraglich mit Schule bzw. Träger geregelt ist und die Kosten angemessen sowie belegt sind. Viele Förderprogramme unterstützen zusätzlich Verbrauchsmaterial und langlebige Geräte, wenn diese ausschließlich für die Kooperation genutzt werden.

Kann eine Bezahlung für Ganztagsangebote aus mehreren Quellen erfolgen?

Eine Vergütung für Ganztagsangebote darf ausschließlich aus dem Budget der monetarisierten Lehrerwochenstunden erfolgen. Eine Bezahlung eines Angebots aus mehreren Quellen (Landesmittel) wie z. B. aus dem Budget für Jugendbegleiter wäre eine Doppelfinanzierung, die nicht erlaubt ist.

Was passiert mit nicht verbrauchten Geldern?

Die Schulen haben die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung zu beachten.
Bei der Bewirtschaftung der Mittel ist sparsam und wirtschaftlich vorzugehen (§ 7 LHO). Mittel, die nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden, sind durch den Schulträger unmittelbar an die auszahlende Stelle zurück zu überweisen.

Kann man die Anzahl der monetarisierten Stunden ändern?

Die Schule teilt jährlich zum 1. April für das folgende Schuljahr dem Staatlichen Schulamt mit, ob und in welchem Umfang sie von der Monetarisierung Gebrauch machen will. Eine Änderung danach ist nicht mehr möglich. Die Anzahl der monetarisierten Lehrerwochenstunden sind von der Schulleitung in der Prognose in ASDBW anzugeben.

Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Kontakt

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