Versicherung von Übungsleiter*innen und Ehrenamtlichen
Mit der Mitgliedschaft im WLSB und der Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ist ein Verein automatisch Nutznießer von Gruppenverträgen, die wir für unsere Mitgliedsorganisationen abgeschlossen haben. So etwa mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist die für Sportvereine und Sportverbände zuständige Berufsgenossenschaft, die für die gesetzliche Unfallversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) von Arbeitnehmern zuständig ist.
Jeder Sportverein/Sportverband, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, muss sich bei der VBG als Unternehmen melden. Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse, die über einen Arbeitsvertrag geregelt sind.
Neben den arbeitsvertraglich Beschäftigten sind auch die sogenannten ‚arbeitnehmerähnlich Beschäftigten‘ Personen, die sich für den Verein engagieren, versichert. Dies sind alle Übungsleiter und Trainer, auch die ohne Lizenz. Darunter können aber auch die Einsatzkräfte bei Vereinsfesten, die eingeteilten Helfer bei vereinseigenen Baumaßnahmen oder der vom Verein organisierte Fahrdienst fallen. Die dafür fälligen Beiträge werden pauschal vom Württembergischer Landessportbund e.V. an die VBG abgeführt.
Als besondere Leistung hat der Württembergischer Landessportbund e.V. zusätzlich alle Ehrenamtlichen, die ein in der Satzung vorgesehenes Wahlamt übernehmen und alle von einem Vereinsorgan berufenen Ausschussmitglieder über einen Zusatzvertrag als ‚Arbeitnehmer‘ abgesichert. Der Verein muss selbst nichts tun, da der WLSB auch hier die fälligen Beiträge für diese Zusatzversicherung übernimmt.
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Arbeit, auf dem Weg dorthin und zurück (!) und die Folgen von Berufskrankheiten. Die Leistungen der BG umfassen etwa Behandlungskosten, ggf. aber auch die Zahlung einer Rente.
Details zur VBG, zum Versicherungsschutz, zu den Kosten, zu den Pflichten des Vereins bei einem Unfall und ähnliches finden Sie auf der Website der VBG. Zuständig für Vereine im WLSB ist die Bezirksdirektion Ludwigsburg.
Broschüren der VBG
Sportverein sicher organisieren
"Die VBG-Praxis-Kompakt gibt Mitgliedern von Vorständen in Sportvereinen kurze und gezielte Tipps und Informationen für ihre Arbeit. Die VBG-Praxis-Kompakt enthält Register-Informationen zu den Themen Verantwortung des Vorstandes, Versicherungsschutz der Beschäftigten, Personaleinsatz und Information des Personals sowie über die Organisation des Sportvereins" (s. VBG).
Zur Broschüre “Sportverein sicher Organisieren” (pdf)
Training und Übungen Leiten – Tipps und Hinweise
"Diese BGI enthält Hinweise und Tipps, wie Trainer ihre Arbeit im Verein sicher und gesundheitsgerecht planen und organisieren können. Sie informiert über die Verpflichtungen und Aufsichtspflicht des Trainers. Die Informationen sind knapp gehalten und auf das Wesentliche beschränkt. Teilweise sind die Hinweise und Tipps in Form von Praxishilfen und Checklisten aufbereitet" (s. VBG).
Leitfaden für Unternehmen mit bezahlten Sportlern
Mit diesem Leitfaden will Ihnen die VBG aufzeigen, welche Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz von bezahlten Sportlerinnen und Sportlern zu treffen sind.
Freiwillig Versicherte
Selbstständige
Selbstständig tätige Personen, d. h. Unternehmer*innen, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale im Einzelfall überwiegen. Gegen eine abhängige Beschäftigung und für eine selbstständige Tätigkeit sprechen u. a. die folgenden Merkmale:
Der/Die Selbstständige
- kann die Tätigkeit für den Verein im Wesentlichen selbst bestimmen
- hat gegenüber dem Verein keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub
- muss bei Verhinderung
selbst für Ersatz sorgen - führt i. d. R. Umsatzsteuer ab (außer als sog. Kleinunternehmer*in gem. § 19 UStG)
- trägt ein eigenes Unternehmerrisiko, hat z. B. im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und wird nur bezahlt, wenn die vereinbarten Tätigkeiten auch tatsächlich geleistet werden.
Selbstständige können sich bei der VBG als Unternehmer*in
freiwillig versichern. Haben diese keine freiwillige Versicherung abgeschlossen, besteht
während der Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Themenseite "Wer ist Versichert"?" VBG
Ehrenamtsträger*innen
Auch für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger*innen im Sportverein kann eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Versicherbar sind Personen, die ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands herausgehobene Aufgaben wahrnehmen (die nicht unbedingt in der Satzung verankert sein müssen). Auch die für die gewählten Vorstandsmitglieder berufenen Stellvertreter*innen können versichert werden. Bei einem Mehrspartenverein kann auch in den Abteilungen jede/r Inhaber*in eines Wahlamtes und jede mit herausgehobenen Aufgaben beauftragte Person den Versicherungsschutz bekommen.
Wird jemand in verschiedenen Vereinen ehrenamtlich tätig, so ist für jede Tätigkeit eine gesonderte Beitrittserklärung (mit jeweiliger Beitragsverpflichtung) erforderlich.
Beantragen kann die freiwillige Ehrenamtsversicherung
- der Sportverein
- der/die ehrenamtlich Tätige selbst
- eine Dachorganisation, z. B. ein Fachverband
Details
Autor:
Dietmar Fischer
zuletzt aktualisiert:
2026
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