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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte

Die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ist am 2. August 2026 in Kraft getreten (EU AI Act).

Immer mehr Sportvereine setzen auf Künstliche Intelligenz (KI), um damit Inhalte für ihre Webseite, ihren Newsletter oder ihre Social-Media- Präsenzen zu generieren.

Seit Anfang August müssen Inhalte wie Bilder, Videos oder Audios, die maßgeblich mit KI erstellt wurden, klar und verständlich gekennzeichnet werden. KI-Inhalte können beispielsweise durch einen Hinweis in der Bildunterschrift, einen Hashtag oder einen Vermerk wie „Mit KI erstellt“ gekennzeichnet werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.